FamilienFinanzKonzept Attenberger

Kinderzuschlag

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Manche Familien können auch den Kinderzuschlag bekommen, der im Januar 2005 eingeführt wurde. Das ist eine gezielte Förderung für Familien mit Kindern, deren Bedarf durch das Einkommen nicht gedeckt wird. Pro Kind werden seit 01.07.2016 maximal € 160.- monatlich ausbezahlt.

Im Vorfeld müssen Mindesteinkommensgrenze und Höchsteinkommensgrenze bestimmt werden, die man dann abgleicht mit der Bemessungsgrenze. So kann man den Kinderzuschlag ermitteln. Ausbezahlt wird er allerdings nur, solange alle Voraussetzungen erfüllt sind.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, und stellen mit Ihnen gemeinsam den Antrag.